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Örtliche Zuständigkeit

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main ist für die Bearbeitung aller Strafsachen im Landgerichtsbezirk Frankfurt am Main zuständig. Dieser umfasst neben der Stadt Frankfurt selbst die Amtsgerichtsbezirke Bad Homburg v. d. Höhe,
Königstein im Taunus und Usingen.
 
Die Behörde hat zur Zeit fast 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter

  • 1 Leitender Oberstaatsanwalt (Behördenleiter)
  • 1 Stellvertretender Leitender Oberstaatsanwalt (stellvertretender Behördenleiter)
  • 19 Oberstaatsanwältinnen und Oberstaatsanwälte (Abteilungsleiter/innen)
  • 88 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte,
  • 19 Rechtspfleger/innen (9 davon im Haus der Amtsanwaltschaft in der Battonnstraße)
  • 7 Gerichtshelfer/innen


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